Unsere Kunden vertrauen auf originale Software zum kleinen Preis. 

Kundenlieblinge

Warum auf gebrauchte Software setzen?

Wie bereits erwähnt, ist der Preis ein klarer Vorteil von gebrauchten Softwarelizenzen. Je nach Version und Anwendung liegt die Ersparnis bei uns bei bis zu 70 % unter dem Originalpreis, wobei alle Funktionen verfügbar sind.

Das Recht zur Aktualisierung geht auf den Zweitkäufer über, damit die Software problemlos aktualisiert werden kann, um sie auf dem neuesten Stand zu halten.

Ein weiterer Vorteil: Der Einsatz von Softwareprogrammen verschleißt nicht wie bei den meisten anderen kommerziellen Produkten. Die Software wird im Laufe der Zeit und Nutzung nicht abgebaut, noch verliert sie ihre Funktionalität.

Ein weiterer positiver Aspekt gebrauchter Software ist, dass ältere Versionen in der Regel besser und stabiler sind als die neueste Version des entsprechenden Programms. Der Grund liegt in den zahlreichen Updates, um bekannte Fehler zu beseitigen.

Unsere Software kaufen wir von Unternehmen oder sind Volumenlizenzen. Somit haben wir einen genauen Überblick über die Aktivierungen und Bezugsquellen. Im Internet gibt es zahlreiche dubiose Händler, welche keinerlei Informationen haben. Fehlende Übersicht könnte im schlimmsten Fall zu einer Sperrung der Keys führen. Als vertrauensvoller Anbieter für Lizenzen kümmern wir uns auch nach dem Kauf noch um eventuell auftretende Probleme.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH), das höchste Justizorgan der Europäischen Union, hat in seinem Urteil abschließend die Fragestellung geklärt und den Handel mit gebrauchten Computerprogrammen für grundsätzlich legal erklärt.

Der Bundesgerichtshof bestätigte daraufhin am 17. Juli 2013 die Grundsatzentscheidung des Europäischen Gerichtshofs zu grundlegenden Rechtsfragen vollständig.

Und das Urteil des Europäischen Gerichtshofs gilt auch für die Volumenlizenzierung und deren Aufteilung. Das hat das Oberlandesgericht Frankfurt in einem Rechtsstreit bestätigt.

 

 

Die 13 Richter des Gerichts stellten in dem Urteil klar, dass das Erschöpfungsprinzip bei jedem Erstverkauf von Software gilt. Der EuGH hat sogar entschieden, dass bei einer Online-Überlassung der Lizenz der Zweitkäufer die Software wieder beim Hersteller herunterladen kann:

„Außerdem erstreckt sich die Erschöpfung des Verbreitungsrechts auf die Kopie des Programms in der Version“ verbessert und aktualisiert durch das Copyright. Holds. People“, so der Europäische Gerichtshof

Damit ging das Gericht weit über den Schlussantrag des Generalstaatsanwalts des Europäischen Gerichtshofs vom 24. April 2012 hinaus.

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Passende Version & Leistungsumfang

Die neueste Version einer Software muss nicht immer die Beste sein. Abhängig von verschiedenen Faktoren finden wir für Sie die passende Version. Damit im täglichen Einsatz möglichst keine Probleme auftreten.

Kaufvertrag & Nutzungsrechte übergeben

Nachdem Sie sich für unsere preiswerte Software entschieden haben, erwerben Sie auch die Nutzungsrechte. Diese beinhalten selbstverständlich auch zukünftige Updates.

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